Schutzkonzept Corona Virus LuFisch

Stand 5. August 2021

 

 

 

 

 

Alle Personen, die das Schwimmbad betreten, müssen gesund und symptomfrei sein. Jede Nutzergruppe sollte sich die Pflicht zur Einhaltung des Schutzkonzeptes Corona von jedem/jeder Teilnehmer/-in unterzeichnen lassen.

 

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab 15 Jahre ist ein negativer Testnachweis zu erbringen (kein Selbsttest). Anleitende die keine Kinderkurse geben, müssen zwei Mal die Woche einen negativen Coronatest vorlegen. Ein Impfnachweis (Zweitimpfung + 14 Tage), sowie ein Genesenennachweis gelten wie ein negativer Testnachweis. Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet sicher zu stellen, dass sich Ihre Gruppen an diese Maßnahmen halten.

 

Wer in Risikogebieten Urlaub gemacht hat, darf zwei Wochen das Schwimmbad nicht betreten.

 

Es besteht Maskenpflicht auch für Kinder ab 7 Jahren. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss im Eingangsbereich und in den Umkleiden durchgehend getragen werden. Der Mindestabstand von 1,5 m ist im gesamten Schwimmbadbereich einzuhalten.

 

Der Eintritt in die Halle ist erst 10 min vor Schwimmbeginn gestattet. Bitte vor dem Schwimmbad die 1,5 m Abstand einhalten und die Tür freihalten, damit die Gruppe davor die Halle sicher verlassen kann.

 

Im Eingangsbereich bitte die Hände desinfizieren. Es dürfen nur 2 Personen zurzeit in den Vorraum.

 

Die Toilette darf nur einzeln benutzt werden.

 

In die Umkleiden dürfen max. 10 Personen. Bitte die Abstandsregeln 1,5 Meter einhalten.

 

In den Umkleiden und im Schwimmbad sind zwischenzeitlich Fenster geöffnet, um zusätzlich zur Lüftung Frischluft zuzuführen.

 

In den Umkleiden sowie der Schwimmhalle stehen Papierhandtücher und Seifenspender zur Verfügung. In der Schwimmhalle befindet sich noch ein weiterer Desinfektionsmittelspender. Die Hygieneregeln sind in vier Sprachen ausgehängt.

 

Das Duschen ist wieder gestattet. Es dürfen nur 2 Personen zur gleichen Zeit duschen.

 

Stand heute dürfen bis zu 20 Personen (inklusive Trainer) im Schwimmbecken ohne Abstand und ohne Mund-Nasen-Schutz zusammen trainieren.

 

Wir weisen als Betreiberinnen der Schwimmhalle darauf hin, dass es sich um ein gezieltes Zusammenkommen und nicht um ein unbeabsichtigtes Zusammenkommen der Teilnehmer/-innen handeln muss.

 

Die sonst in Schwimmhallen vorgegebenen Mindestabstände von 2,5 m sind aufgrund der baulichen Größe des Beckens nicht immer einzuhalten.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Gruppe müssen gleich bleiben, es sind keine Mischungen erlaubt.

 

Das Schwimmbad wird mindestens einmal pro Tag gereinigt und desinfiziert.

 

Wir sind zur Kontaktnachverfolgung verpflichtet. Im Eingangsbereich befindet sich jetzt ein QR-Code mit dem sich alle, die die luca App installiert und sich registriert haben, einchecken können. Da nicht alle die Möglichkeit haben die luca App einzusetzen, müssen die Nutzerinnen und Nutzer weiterhin Anwesenheitslisten mit Namen, Adresse, Telefonnummer von jeder Gruppe führen und mindestens vier Wochen aufbewahren, so dass im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen lückenlos zurückverfolgt werden können.

 

Verdachtsfälle von Corona sind umgehend an das Gesundheitsamt und an den Schwimmbadbetreiber LuFisch e.V. - Silvia Behr 0152/ 05249763 (silviabehr@lufisch.de) oder Katja Prahl 04101/ 855962 (katjaprahl@lufisch.de) zu melden.

 

Sollte es neue Allgemeinverfügungen des Hamburger Senats geben werden wir die Gruppen umgehend informieren.

 

 

Silvia Behr und Katja Prahl

(Vorstand LuFisch)

 

 

 

 

2021-08-05 Schutzkonzept Corona LuFisch .pdf
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Luruper Förderverein Integration durch Schwimmen e.V.